Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für INTERSPORT Network Flumserberg und den BikerShop Flumserberg.

1. Der Mietbetrag wird vom Mieter im Voraus bezahlt. Der Mieter bestätigt, die Mietausrüstung in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben.

2. Das Material kann nach Rücksprache am Vorabend des ersten Ausleihtages ab 16.00 Uhr entgegengenommen werden. Die Rückgabe der Mietausrüstung hat am letzten Tag der vereinbarten Mietperiode vor Geschäftsschluss zu erfolgen.  Im Falle einer längeren Inanspruchnahme der Mietausrüstung wird die Differenz zwischen der tatsächlichen und der bezahlten Mietdauer berechnet. 

Bei Saisonmieten muss das Material bis am 31. Mai zurückgebracht werden. Wird die Mietware nicht fristgerecht zurückgebracht, wird das Material in Rechnung gestellt. 


 
3. Abnützungsschäden, die durch übliche Benutzung entstehen, gehen zu Lasten des Vermieters. Für Schäden an der Mietausrüstung, die durch grobfahrlässigen Gebrauch (z.B. Fahrt über schneearme Flächen, Steine, etc.) entstehen, haftet der Mieter. In diesem Fall hat der Mieter für die Reparaturkosten oder aber den zeitlichen Wert des Mietproduktes aufzukommen. Die Bezahlung dieser Gebühr berechtigt nicht zur Mitnahme des betreffenden Produktes.

4. Alle Mietpreise inklusive Versicherung gegen Bruch und Beschädigung.

5. Für gebrochene Skistöcke ist eine Gebühr von CHF 25.– zu entrichten.

6. Bei Diebstahl oder Verlust eines Mietproduktes haftet der Mieter mit einem entsprechenden Selbstbehalt. In diesem Falle muss der Mieter innert 24 Stunden bei der Polizei Anzeige erstatten und den Diebstahl nachweislich und unverzüglich beim Vermieter melden.
 

  • Kategorie Exclusive: CHF 500.-
  • Kategorie Premium: CHF 400.-
  • Kategorie Economy: CHF 300.-
  • Kategorie Kid/Junior: CHF 100.- 


Preis- und Modelländerungen vorbehalten.

7. Ein Kategorien-Wechsel ist nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis gemäss Preisliste jederzeit möglich. Bei einem Wechsel in eine tiefere Kategorie erfolgt keine Reduktion des Preises.
 
8. Mietskis sind mit einer Sicherheitsbindung versehen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass mit der individuellen Bindungseinstellung nicht jedes Unfallrisiko ausgeschlossen werden kann. Die Skibindung wird gemäss den Angaben des Kunden vorschriftsgemäss eingestellt.
 
Bei Reservation OHNE Vorausbezahlung via Internet gelten nachfolgende Bestimmungen:

9. Wir halten Ihre Reservierung bis Geschäftsschluss des ersten Reservationstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservation ihre Gültigkeit. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Reservation nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir um eine kurze Nachricht.

Bei Reservation MIT Vorausbezahlung via Internet gelten nachfolgende Bestimmungen:

10. Im Falle einer Verspätung bei der Entgegennahme des gemieteten Materials ist der Kunde dazu angehalten, den Vermieter so schnell wie möglich zu informieren. Das reservierte Material wird maximal bis Geschäftsschluss des ersten Miettages zurückbehalten. Ab diesem Zeitpunkt wird das Material wieder zum Verleih freigegeben, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.

11. Rücktrittsbestimmungen / Stornierung: Eine Annullierung der Buchung ist ausschliesslich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Personen) möglich. Die Annullierung muss dem Vermieter schriftlich mit den nötigen Beilagen gemeldet werden. Für die Annullierung werden Kosten in der Höhe von CHF 15.- pro Person, für welche gebucht wurde, berechnet. Der Differenzbetrag zwischen der bereits erfolgten Bezahlung und den Annullierungskosten wird dem Mieter umgehend zurückerstattet.


12. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Ausrüstung seitens des Mieters verspätet entgegengenommen wird, aus anderen Gründen überhaupt nicht entgegengenommen werden kann oder vorzeitig retourniert wird. Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

13. Bei Verletzung oder Erkrankung eines Mieters während der Mietdauer, gelten unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses folgende Bestimmungen:
a) Eine Rückerstattung des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn das Mietmaterial sofort nach Eintritt der Verletzung/Erkrankung an den Vermieter zurückgegeben wird.
b) Ist Punkt a) erfüllt, wird der zu viel bezahlte Mietbetrag ab Ausstellungsdatum des erwähnten ärztlichen Zeugnisses rückerstattet. Ohne ärztliches Zeugnis ist keine Rückerstattung möglich.

Ergänzende Mietbedingungen für Depotschränke

14. Das Deponieren von Gegenständen in den Räumlichkeiten der Depotschränke ist ausschliesslich im Innern eines Schrankes erlaubt. Jegliches Material, welches ausserhalb eines Depotschrankes gelagert wird, kann von unserem Personal entfernt und ausserhalb des Gebäudes abgestellt werden.

15. Sämtliche privaten Gegenstände müssen bis zum Ende der bezahlten Mietperiode aus den Depotschränken entfernt werden. Nach Ablauf der bezahlten Mietperiode besteht keinerlei Anspruch mehr auf die Benutzung eines Schrankes. Für die fristgerechte Leerung des gemieteten Schrankes ist der Mieter verantwortlich.

16. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung betreffend der in den Depotschränken gelagerten Gegenstände ab (bspw. Diebstahl, Beschädigung, Verlust, etc.).

17. Picknicken ist in den Räumlichkeiten verboten.

Ergänzende Mietbedingungen für Wassersportgeräte

18. Schwimmhilfen sind im Mietpreis inbegriffen. Wir empfehlen ausdrücklich diese mitzunehmen.

19. Bleiben Sie innerhalb der Uferzone (max. 300 m) und überqueren Sie den See nicht.

20. Bei starkem Wind oder Wellengang ist ein Zurückkommen aus eigener Kraft nicht gewährleistet. Bei Sturmwarnung schnellst möglich zurückkehren. Rettungsaktionen werden verrechnet.

21. Versicherung ist Sache des Mieters. Bei Schäden haftet der Mieter.

22. Es gelten unsere AGB (zu finden unter www.intersport-network.ch).

Ergänzende Mietbedingungen für Fahrräder

23. Die Versicherung ist in jedem Falle Sache des Mieters. Dies gilt sowohl bei Materialschäden, -diebstahl oder -verlust, wie auch bei Personenschäden.

24. Abnützungsschäden, die durch den üblichen Gebrauchen entstehen, gehen zu Lasten des Vermieters.

25. Für grobfahrlässige Schäden, welche z.B. durch Stürze, Randale oder unsachgemässe Verwendung der Mietprodukte entstehen, haftet der Mieter. In diesem Falle hat der Mieter für die Reparaturkosten oder den zeitlichen Restwert des Mietproduktes aufzukommen.

26. Preisänderungen vorbehalten. 

27. Die Miete von E-Bikes sowie E-Scootern bedingt das Mindestalter von 16 Jahren. An Kunden unter diesem Alter, werden keine Artikel verliehen.