Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für INTERSPORT Network Flumserberg und den BikerShop Flumserberg.
1. Allgemein
1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenpflichtigen und kostenfreien Dienstleistungen und Produkte des INTERSPORT Network Flumserberg und des BikerShop Flumserberg, die zu der Bergbahnen Flumserberg AG gehören. Nachfolgend wird INTERSPORT Network Flumserberg und BikerShop Flumserberg als Unternehmung bezeichnet.
1.2. Diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen oder AGB des Kunden oder Drittpersonen erlangen keine Gültigkeit.
1.3. INTERSPORT Network Flumserberg und der BikerShop Flumserberg behalten sich ausdrücklich das Recht vor jederzeit Änderungen an den vorliegenden AGB vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird unter intersport-network.ch publiziert und gilt ab Veröffentlichung als vom Kunden akzeptiert.
1.4. Der Vertrag kommt direkt oder via INTERSPORT Rent zwischen dem Kunden (aufgrund der Lesbarkeit wird nur die männliche Form gewählt) und der Unternehmung mit der Bestellung, Buchung, dem Kauf oder der Inanspruchnahme einer oder mehreren Dienstleistungen zustande. Onlinebestellungen kommen mit der schriftlichen Bestätigung zustande. Der buchende Kunde bestätigt mit Abschluss der Buchung, die Richtigkeit der persönlichen Daten. Bei Buchungen für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen haftet der gesetzliche Vertreter.
1.5. Alle im Zusammenhang mit unserem Unternehmen angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäss den geltenden nationalen und europäischen Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen und Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt. Die Unternehmung wahrt in jedem Fall die Vertraulichkeit der Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.
2. Haftung/ Haftungsausschluss
INTERSPORT Network Flumserberg und BikerShop Flumserberg schliessen für sämtliche direkten (bzw. unmittelbaren) und indirekten (bzw. mittelbaren) Schäden, die durch die kostenpflichtigen und kostenfreien Dienstleistungen und Produkte entstehen, die Haftung im gesetzlichen zulässigen Mass aus. Insbesondere schliesst INTERSPORT Network Flumserberg und BikerShop Flumserberg jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus. Auch übernimmt INTERSPORT Network Flumserberg und BikerShop Flumserberg keinerlei vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch zur Leistungserbringung beigezogene Hilfspersonen verursacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen können ebenfalls in Euro (EUR) erfolgen, wobei der aktuelle Umrechnungskurs des Unternehmens zur Anwendung kommt.
3.2. Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss in bar oder mittels bargeldloser Zahlungsmittel. Die von der Unternehmung akzeptierten bargeldlosen Zahlungsmittel werden an den Verkaufsstellen benannt. Dienstleistungsbezüge gegen Rechnungsstellung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag, bis zum Fälligkeitsdatum zu begleichen.
3.3 Die Unternehmung betreibt auf ihrer Webseite www.intersport-network.ch eine Onlinereservationsplattform via INTERSPORT Rent oder Wintersteiger. Die Zahlung erfolgt ausschliesslich über ausgewählte und kommunizierte bargeldlose Zahlungsmittel. Die Kaufbestätigung wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
4. Mietbedingungen allgemein
4.1. Die gemietete Ware bleibt vollständig im Eigentum der INTERSPORT Network Flumserberg und des BikerShop Flumserberg.
4.2. Die Mietdauer für einen Tag entspricht der jeweiligen Öffnungszeiten der Filiale, das heisst von Filialöffnung bis Filialschliessung am selben Tag, an dem das Material gemietet wird. Die Mietdauer gilt nicht für 24 Stunden.
4.3. Bei Buchungen für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen haftet der gesetzliche Vertreter.
4.4. Die Mietpartei ist verpflichtet, das Mietmaterial bei der Übernahme auf Mängel zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich zu melden. Reklamationen, die erst nach der Zahlung erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.
4.5. Die Versicherung ist in jedem Falle Sache des Mieters.
4.6. Die Weitergabe des Mietmaterials an Dritte ist nicht gestattet.
4.7. Das Material kann nach Rücksprache am Vorabend des ersten Ausleihtages ab 16.00 Uhr entgegengenommen werden und am Folgetag bis um 09.00 Uhr ohne Aufpreis zurückgebracht werden.
4.8. Im Falle einer längeren Inanspruchnahme der Mietausrüstung wird die Differenz zwischen der tatsächlichen und der bezahlten Mietdauer berechnet.
4.9. Für Schäden an der Mietausrüstung, die durch grobfahrlässigen Gebrauch (wie zum Beispiel Fahrt über schneearme Flächen, Steine, geschlossenen Pisten oder abseits der Piste/des Trails) entstehen, haftet der Mieter. In diesem Fall hat der Mieter für die Reparaturkosten oder aber den zeitlichen Wert des Mietproduktes aufzukommen. Die Bezahlung dieser Gebühr berechtigt nicht zur Mitnahme des betreffenden Produktes.
4.10. Bei Diebstahl, Bruch oder Verlust eines Mietproduktes haftet die Mietpartei mit einem Selbstbehalt in Höhe von 50 % des Verkaufspreises. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter innert 24 Stunden Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall nachweislich und unverzüglich beim Vermieter melden.
4.11. Bei Gerätewechsel wird eine Pauschale von CHF 10.00 für Erwachsene, CHF 6.00 für Jugendliche und CHF 4.00 für Kinder verlangt.
4.12. Ein Kategorien-Wechsel ist nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis gemäss Mietpreis jederzeit möglich. Bei einem Wechsel in eine tiefere Kategorie erfolgt keine Reduktion des Preises.
4.13. Preisänderungen vorbehalten.
5. Mietbedingungen Wintersportartikel
5.1. Bei Geräteartwechsel Ski zu Snowboard oder umgekehrt wird eine Pauschale von CHF 20.00 für Erwachsenen, CHF 12.00 für Jugendliche und CHF 8.00 für Kinder verlangt. Ab 5 Miettagen ist ein einmaliger Gerätewechsel kostenlos.
5.2. Mietski sind mit einer Sicherheitsbindung versehen und mit dem Bindungseinstellgerät «Safetronic» der Marke Wintersteiger gemäss BFU vorsaisonal geprüft. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass mit der individuellen
Bindungseinstellung nicht jedes Unfallrisiko ausgeschlossen werden kann. Die Skibindung wird gemäss den Angaben des Kunden vorschriftsgemäss eingestellt. Es ist untersagt, diese eigenmächtig zu ändern.
5.3. Bei Saisonmieten muss das Material bis am 30. Juni der jeweiligen Mietperiode zurückgebracht werden. Wird die Mietware nicht fristgerecht zurückgebracht, wird das Material gemäss Neupreis in Rechnung gestellt.
6. Mietbedingungen Bikes, E-Bikes und E-Scooter
Die Miete von E-Bikes sowie E-Scootern bedingt das Mindestalter von 16 Jahren. An Kunden unter diesem Alter, werden keine Artikel verliehen. Ausgenommen sind Jugendliche, die im Besitz eines Ausweises der Kategorie M Motorfahrräder sind.
7. Mietbedingungen Wassersport
7.1. Eine Viertelstunde nach Reservationsbeginn wird das Wassersportmaterial weitergegeben.
7.2. Im Falle einer Rettungsaktion werden die Kosten nicht übernommen.
8. Reservationen
8.1. Bei einer mehrtägigen Reservation ohne Vorausbezahlung wird Ihre Reservation bis Geschäftsschluss des ersten Reservationstages aufrecht gehalten. Nach dieser Frist verliert die Reservation ihre Gültigkeit.
8.2. Bei einer eintägigen Reservation ohne Vorausbezahlung wird Ihre Reservierung bis um 11.00 Uhr aufrecht gehalten. Ohne Meldung wird das reservierte Mietmaterial wieder in die Vermietung aufgenommen.
8.3. Bei einer mehrtägigen Reservation mit Vorausbezahlung wird das reservierte Material bis Geschäftsschluss des ersten Miettages zurückgehalten. Ab diesem Zeitpunkt wird das Material wieder zum Verleih freigegeben, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.
8.4. Bei einer eintägigen Reservation mit Vorausbezahlung wird Ihre Reservierung bis um 13.00 Uhr aufrecht gehalten. Ohne Meldung wird das reservierte Mietmaterial wieder in die Vermietung aufgenommen. Das Geld wird nicht zurückbezahlt.
8.5. Bei Gruppenreservationen müssen Veränderungen bis 12.00 Uhr des Vortages gemeldet werden. Die Berechnung des Mietmaterials erfolgt basierend auf dem zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Stand der Reservierung.
9. Annullationsbestimmungen
9.1. Stornierungen bis 12.00 Uhr am Vortag erfolgen kostenlos. Eine spätere Annullierung der Buchung ist ausschliesslich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (zum Beispiel Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Personen) möglich. Die Annullierung muss dem Vermieter schriftlich mit nachvollziehbarer Begründung und/oder Arztzeugnis gemeldet werden. Die bereits erfolgte Bezahlung wird dem Mieter zurückerstattet.
9.2. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Ausrüstung seitens des Mieters verspätet entgegengenommen wird, aus anderen Gründen überhaupt nicht entgegengenommen werden kann oder vorzeitig retourniert wird. Persönliche
Verhinderungsgründe, vorzeitige Abreise, ungünstigen Wetter- und Schneeverhältnissen oder ein reduzierter Bahnbetrieb (insbesondere Vor- und Nachsaison) berechtigt nicht zu Rückerstattungen.
9.3. Bei Verletzung oder Erkrankung eines Mieters während der Mietdauer, ist eine Rückerstattung des Mietpreises nur gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses möglich. Der zu viel bezahlte Mietbetrag wird ab Ausstellungsdatum des Arztzeugnisses rückerstattet.
9.4. Kann der Kunde infolge Unfalls, Krankheit oder Tod die Leistung der Saisonmiete nicht mehr in Anspruch nehmen, so kann die Saisonmiete zusammen mit dem Artzeugnis bei der Unternehmung hinterlegt und eine Rückerstattung gestellt werden. Bei der Saisonmiete wird der Prozentsatz der Rückerstattung folgendermassen berechnet:
Bis 31. Dezember 75%
Bis 31. Januar 50%
Bis 28./29. Februar 25%
Ab 1. März keine Rückerstattung
10. Ergänzende Mietbedingungen für Depotschränke
10.1. Das Deponieren von Gegenständen in den Räumlichkeiten der Depotschränke ist ausschliesslich im Innern eines Schrankes erlaubt. Jegliches Material, welches ausserhalb eines Depotschrankes gelagert wird, kann von unserem Personal entfernt und ausserhalb des Gebäudes abgestellt werden.
10.2. Sämtliche privaten Gegenstände müssen bis zum Ende der bezahlten Mietperiode aus den Depotschränken entfernt werden. Nach Ablauf der bezahlten Mietperiode besteht keinerlei Anspruch mehr auf die Benutzung eines Schrankes. Für die fristgerechte Leerung des gemieteten Schrankes ist der Mieter verantwortlich.
10.3. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung betreffend der in den Depotschränken gelagerten Gegenstände ab.
11. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
11.1. Der Vertrag zwischen Kunde und der Unternehmung untersteht dem schweizerischen Recht.
11.2. Gerichtsstand ist 8890 Flums, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB eine unvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der AGB insgesamt unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt das dispositive Recht resp. eine Bestimmung, die dem Sinn am nächsten kommt.